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Veterinärsstempel und Brennstempel auf dem Schlachthof —

Wenn im Schlachthof den getöteten Tieren das Fell abgenommen wird, wird der erste Stempel der Tiere zu sehen sein. Den zweiten erhält das Tier, diesmal im leblosen Zustand, vom Amtstierarzt. Gemeint sind die Fleischbeschaustempel und Brennstempel. Zweimal erhält ein Nutztier eine Markierung. Die erste dient der Zuordnung lebender Tiere und die zweite ist einer Prüfmarke vergleichbar und gibt das Fleisch zum Verkauf frei. Während bei lebenden Tieren auch die Ohrmarke oft ausreicht, so darf der Stempel des Fleischs toter Tiere niemals fehlen.

Brennstempel kennt auch der Laie, der schon einmal einen Western gesehen hat. Dort werden Kühe, Schafe und andere Tiere mit einem Brandzeichen versehen, wenn sie noch jung sind. Wenn die Tiere dann mit Tieren anderer Höfe zusammenkommen und den Sommer auf der Weide oder Alm verbringen, werden sie untereinander gemischt stehen und grasen. Ohne die Brennstempel wäre es schwierig, sie später wieder richtig auf die Höfe zu verteilen. So hat jeder Viehhalter seinen eigenen Brennstempel, der leicht auf seinen Hof verweist. Auch gilt er als Beweismittel, wenn ein anderer Bürger versuchen sollte das Tier als das eigene auszugeben. So ist der Brennstempel der Personalausweis des Tieres.

Mit dem Veterinärsstempel hingegen wird nur Fleisch von frisch geschlachteten Tieren gekennzeichnet. Die Tierärzte können sehr unterschiedliche Varianten stempeln. Sie beurteilen zuerst den Gesundheitszustand und testen aus Trichine. Nur davon freies Fleisch darf zum Verzehr zugelassen werden. Es kann auch gestempelt werden, welches Tier dieses Fleisch getragen hat. Niemals jedoch darf Fleisch in den Verkauf gelangen, das keinen Veterinärsstempel auf der Haut aufweisen kann.


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