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Wenn Erben unbeabsichtigt zu Steuerhinterziehern werden —

Ein Todesfall innerhalb der Familie ist für die Hinterbliebenen fast immer ein tiefer Einschnitt in ihr eigenes Leben, wenn nicht gar ein Schock, wenn der Tod unerwartet und „zu früh“ kam. Doch für Trauer bleibt oftmals gar nicht viel Zeit, denn man muss sich sofort um diverse Formalitäten kümmern: Sterbeurkunde beantragen, Beerdigung organisieren, entfernte Verwandte, Bekannte informieren und dann womöglich Mitgliedschaften kündigen und vielleicht sogar eine Wohnung auflösen. Das alles ist schmerzlich und man funktioniert oft nur wie in Trance.
Vor allem die Beschäftigung mit dem persönlichen Hab und Gut des Verstorbenen kann so belastend sein, dass man es gerne noch ein bisschen aufschiebt. Dass hier auch ein Nachlass zu verwalten ist, der möglicherweise ein nicht unbeträchtliches Vermögen beinhaltet, scheint zunächst einmal völlig uninteressant. Was bedeutet schon Geld im Angesicht des Todes.

Im Gegenteil, je größer das Vermögen, um so größer kann auch die Ehrfurcht vor dem Eigentum des Verstorbenen sein, das man noch gar nicht als das Eigene betrachtet.
Wer denkt in so einer Situation schon an Erbschaftssteuer oder das Finanzamt? Doch unterliegt der Erwerb durch Todesfall einer Erbschaftssteuer und muss daher dem Finanzamt gemeldet werden und dass innerhalb von drei Monaten. Die Meldung muss schriftlich erfolgen und eine detaillierte Aufzählung aller Werte enthalten. Anschließend prüft das Finanzamt ob eine Erbschaftssteuer fällig ist. Wenn ja, muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden.
Allerdings muss diese Erbschaftssteuererklärung vollständig und richtig sein. Werden hierbei die Fristen nicht eingehalten und / oder falsche Angaben gemacht, kann man schneller zum Steuerhinterzieher werden als man denkt. Besonders heikel ist die Sache, wenn man im Nachlass auf unklare Vermögensverhältnisse stößt oder gar auf eindeutig unversteuertes Vermögen.
Wer unsicher ist bzw. sicher gehen möchte, dass er alles korrekt angibt, holt sich am besten Rat bei einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht, den man hier findet: steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de.
Der kann auch beraten, wenn es sich bei dem Vermögen um Aktienanlagen handelt, an die man so schnell nicht dran kommt, deren Kurswert für die Erbschaftssteuer aber zum Zeitpunkt des Todes bestimmt wird. Das ist gut, wenn die Aktien anschließend weiter steigen, schlecht, wenn sie ins Bodenlose fallen, denn dann kann die Steuer das Vermögen, das man schließlich ausbezahlt bekommt, sogar noch übersteigen. Bei all diesen Fällen kann ein versierter Anwalt helfen, Geld zu sparen und davor schützen, dass man sich strafbar macht.


Categorised as: Recht & Sicherheit

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